Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundlage für diese Beziehung ist nicht allein der Arbeitsvertrag. Auch gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen, die meist dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, spielen eine wichtige Rolle. Da es kein einheitliches Arbeitsgesetz gibt, wo jedermann seine Rechten und Pflichten einfach mal nachlesen könnte, und die Rechtsprechung im Arbeitsrecht unübersichtlich ist, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne professionellen Rechtsrat sich kaum noch einen Überblick verschaffen.
Achtung Fristen
Im Arbeitsrecht ist es immer wichtig zu betonen: Beachten Sie die Fristen! Wer z. B. gegen eine Kündigung vorgehen will, hat nur 3 Wochen Zeit! Wer Ansprüche geltend machen will, muss in vielen Fällen sehr kurze Ausschlussfristen beachten, die entweder im Arbeitsvertrag stehen oder ganz versteckt in einem Tarifvertrag, den die meisten gar nicht erst gelesen haben (z. B. Bauhandwerk, Gebäudereinigung etc.). Zögern Sie also nicht, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Er oder sie wird dann selbständig alle relevanten Fristen beachten.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.
Mit Trennung und Scheidung stellen sich vielfältige existentielle Fragen, die Ihre persönliche und wirtschaftliche Zukunft nachhaltig beeinflussen werden. In Familienangelegenheiten kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihnen in Fragen zur Trennung und Scheidung, zum Unterhalt, zur Vermögensauseinandersetzung sowie zum Sorgerecht zur Seite steht und Ihre Interessen vertritt. Gerade Unterhaltsberechnungen und Berechnungen von Ansprüchen aus dem Zugewinnausgleich können kompliziert sein.
Die überwiegende Zahl der von uns betreuten Familienrechtsmandate haben auch einen Bezug zum türkischen Familienrecht. Ob deutsches oder türkisches Familienrecht anzuwenden ist, ist für das Ergebnis eines Rechtsfalls von ausschlaggebender Bedeutung.
Bei einem türkischen Ehepaar kann es einen Unterschied machen, ob man die Scheidung in der Türkei oder in Deutschland beantragt. Deutsche Gerichte wenden nämlich auf eine Scheidung grundsätzlich deutsches Familienrecht an, welches andere Scheidungsvoraussetzungen hat als das türkische Recht.
Bei Fragen des Güterrrechts, d. h. wie das Vermögen der Eheleute nach der Scheidung verteilt wird, dürfen die deutschen Gerichte aber nicht immer deutsches Recht anwenden. Bei türkischen Eheleuten, die sich in Deutschland zwar nach deutschem Recht scheiden lassen können, könnte abweichend vom Scheidungsrecht die Güterrechtsfrage als Scheidungsfolge nach türkischem Recht zu beurteilen sein, was zu vollkommen anderen Ergebnissen führen kann! Galt z. B. bei Begründung der Ehe die sog. Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlicher Güterstand nach türkischem Recht, gilt dieser nach wie vor weiter, selbst wenn sogar beide Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben.
Wir haben leider zu oft die Erfahrung gemacht, dass Anwälte, die keine Erfahrung mit dem türkischen Recht hatten, die Unterschiede zum deutschem Recht ignoriert haben, mit fatalen finanziellen Folgen für die Mandanten! Auch im Rahmen des Unterhaltsanspruchs für Trennung, Scheidung und der Kinder kann es auf internationale Rechtsfragen ankommen. So gibt es beispielsweise Unterhaltstatbestände im deutschen Familienrecht, die es in der Türkei als solche überhaupt nicht gibt und vom Unterhaltsverpflicheten nach dem internationalen Haager Unterhaltsübereinkommen eingewandt werden können, wenn er sich nicht in Deutschland aufhält.
Es ist daher ratsam, vor Einreichung von Anträgen bei den Familiengerichten anwaltlich zu klären, welches Recht anwendbar ist, um den Besonderheiten des jeweiligen Rechts Rechnung zu tragen und keine nachteiligen Entscheidungen zu treffen.
Auch muss daran gedacht werden, dass ein Scheidungsbeschluss, das in Deutschland ergangen ist, in der Türkei auch anerkannt wird, damit es dort rechtswirksam wird (tenfiz). Der Antrag sollte durch einen in der Türkei zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden. Unsere Kanzlei kennt zuverlässige Rechtsanwälte in der Türkei und kann sowohl bei der Beauftragung als auch der Korrespondenz behilflich sein.
Da wir unsere Schwerpunkte als Kanzlei in wirtschaftlichen Fragen haben, liegen auch unsere Kompetenzen in familienrechtlichen Sachen auch im Bereich der finanziellen Auseinandersetzungen:
Vereine sind freiwillige und dauerhafte Zusammenschlüsse mehrerer Personen mit dem Ziel, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, wobei diese Vereinigung einen Gesamtnamen führt, von dem Wechsel der Mitglieder unabhängig existiert und sich körperschaftlich organisiert.
Für solche Vereine gelten im privaten Bereich die §§ 21 ff. BGB. Im Bereich des öffentlichen Rechts sind für Vereine der Art. 9 Grundgesetz und das Vereinsgesetz von Bedeutung.
Vereine können im Rechtsverkehr mit vielen Rechtsgebieten in Berührung kommen (z. B. Arbeits-, Miet- oder Steuerrecht).
Vereinsspezifisch sind folgende Themen:
Wir beraten Vereine, Vorstände und ihre Mitglieder sowohl in vereinsspezifischen als auch in den übrigen Rechtsgebieten.
Wir beraten auch Stiftungen rund um das Stiftungsrecht.
Das Recht der Türkei kommt oft in folgenden Bereichen zum Tragen:
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